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§ 35a Abs. 3 EStG · Finanzamt · 2026

Steuerbonus Handwerker: 20 Prozent vom Lohn, höchstens 1.200 Euro

Stand: 2026-10 · Gültig seit: Wortlaut des § 35a Abs. 3 EStG in der geltenden Fassung. Gültig bis: Eine feste Frist ist auf der offiziellen Gesetzesseite derzeit nicht genannt. Maßgeblich bleiben gesetze-im-internet.de und das BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (BStBl I 2016, 1213), geändert am 01.09.2021. Das ist keine Steuerberatung. Wir füllen keine Erklärung.

Kurz gesagt. Wer in seinem Haushalt in der EU oder im EWR eine Handwerkerleistung für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung bezahlt, kann 20 % der Arbeitskosten von der tariflichen Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € je Haushalt und Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Das sind 20 % von bis zu 6.000 € Lohn inklusive anteiliger Umsatzsteuer, Maschinen- und Fahrtkosten. Material zählt nicht. Es gibt keine KfW- und keine BAFA-Stelle: der Weg ist die Einkommensteuererklärung, Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Rechnung mit Lohnzeile, Zahlung auf das Konto des Betriebs.
Abzug von der Steuer, kein Zuschuss aufs Konto, keine Steuerberatung.

Die 1.200 € kommen nicht vom Betrieb und nicht von der KfW. Sie mindern die festgesetzte Einkommensteuer, wenn Steuer überhaupt anfällt. Ob Ihr Fall darunterfällt, entscheidet das Finanzamt. Wir rechnen keine Erklärung und stellen keinen Antrag.

Inhalt

  1. Wer kann beantragen?
  2. Wie viel gibt es?
  3. Was wird gefördert?
  4. Was wird nicht gefördert?
  5. KfW, BAFA oder Finanzamt?
  6. Welche Unterlagen?
  7. Reihenfolge
  8. Fristen
  9. Typische Fehler

Wer kann beantragen?

Antragsteller ist, wer die Leistung bezahlt hat. Mieter und Eigentümer. Die Handwerksrolle des Betriebs ist laut den Thüringer Finanzämtern kein Muss. Zwei Alleinstehende in einem Haushalt nutzen den Höchstbetrag nur einmal (§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG).

FrageÖffentliche Anforderung (Überblick)
WerAuftraggeber der Leistung. Mieter, soweit sie die Kosten selbst tragen und keinen Ersatz vom Vermieter bekommen.
WoHaushalt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum, einschließlich zugehörigem Grundstück (§ 35a Abs. 4).
WEG / Mieter über die AbrechnungJahresabrechnung oder Bescheinigung der Verwaltung mit dem eigenen Anteil an den Arbeitskosten.
VermietungSoweit die Kosten Werbungskosten sind, greift dieser Abzug nicht (§ 35a Abs. 5 Satz 1).

Wie viel gibt es?

Die 20 % gelten auf die Arbeitskosten, nicht auf die ganze Rechnung. 1.200 € sind die Obergrenze je Haushalt und Kalenderjahr, nicht je Rechnung. Die Euro-Spalte rechnet den gesetzlichen Satz um. Das ist kein Bescheid.

Größe§ 35a Abs. 3 EStGRechnerisch
Satz20 % der Aufwendungen, nur Arbeitskosten20 % vom ausgewiesenen Lohn
Höchstbetrag1.200 € je Haushalt und Jahrerreicht bei 6.000 € Arbeitskosten
Was zählt als ArbeitskostenLohn, Maschinen, Fahrt, anteilige Umsatzsteuer daraufMaterial bleibt außen
Haushaltsnahe Dienstleistungen daneben§ 35a Abs. 2, eigener Höchstbetrag 4.000 €nicht dieselben Aufwendungen

Beispiel der Thüringer Finanzämter, nur die Zeile Laminat: 2.000 € Arbeitskosten plus 380 € Umsatzsteuer darauf = 2.380 €. Davon 20 % = 476 €. Das ist deren Rechenweg, kein Angebot. Die ganze Beispielrechnung mit Garten und Waschmaschine steht auf ihrer Seite. Wir rechnen Ihren Haushalt nicht aus.

Was wird gefördert?

Renovierung, Erhaltung, Modernisierung im Haushalt. Die Thüringer Finanzämter und das BMF-Schreiben nennen unter anderem:

Fensterputzen und laufende Gartenpflege sind nach derselben Quelle haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2, nicht dieser 1.200-Euro-Deckel.

Was wird nicht gefördert?

KfW, BAFA oder Finanzamt?

Dieser Abzug läuft nicht über KfW 458 und nicht über das BAFA. Es gibt kein Portal vor Baubeginn. Die Stelle ist das Finanzamt, nach der Arbeit, in der Einkommensteuererklärung.

Einen Investitionszuschuss für die Wärmepumpe oder die Hülle beantragen Sie vorher: BEG Förderung beantragen. Dieselben förderfähigen Kosten nur an einer Stelle. Den Steuerabzug nach Absatz 3 nicht in die Angebotssumme rechnen. Was auf Angebot und Rechnung stehen muss, steht unter Angebot und Impressum.

Welche Unterlagen?

StückWozu
RechnungArbeitskosten getrennt oder als Prozentsatz ausgewiesen. Lohn, Maschinen, Fahrt. Material extra.
KontobelegÜberweisung, Lastschrift, Online-Banking oder electronic-cash auf das Konto des Betriebs. Der reine Überweisungsträger reicht nach den Verwaltungsregeln nicht.
WEG / MieteJahresabrechnung oder Musterbescheinigung der Verwaltung mit dem eigenen Anteil.
Anlage Haushaltsnahe AufwendungenEintrag in der Einkommensteuererklärung. Belege nur auf Verlangen des Finanzamts.

Fehlt die Lohnzeile, verlangen Sie eine korrigierte Rechnung, bevor Sie überweisen. Ein Pauschalbetrag ohne Trennung ist dieser Nachweis nicht.

Reihenfolge

Anders als bei der BEG: zuerst die Arbeit, dann die Erklärung. Ein unbedingter Vertrag vor der Steuererklärung ist hier kein Ablehnungsgrund. Ein unbedingter Vertrag vor dem KfW-Antrag schon.

  1. Angebot prüfen: Name, Anschrift, Gesamtpreis. Pflichtangaben: Angebot und Impressum.
  2. Arbeit ausführen lassen. Neubau bis zur Bezugsfertigkeit gehört nicht in diese Zeile.
  3. Rechnung mit getrennten Arbeitskosten. Nicht bar zahlen.
  4. Auf das Konto des Betriebs überweisen. Kontoauszug aufheben.
  5. In der Einkommensteuererklärung des Jahres der Zahlung die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen. Optional schon im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, wenn die Rechnung im Kalenderjahr vorliegt.
  6. Belege bereithalten. Einreichen nur, wenn das Finanzamt sie verlangt.

Fristen

Gültig seit: der geltende Wortlaut des § 35a Abs. 3 EStG. Die Verwaltungsanwendung steht im BMF-Schreiben vom 09.11.2016, geändert am 01.09.2021. Eine feste Frist, zu der der Abzug ausläuft, ist auf der Gesetzesseite derzeit nicht genannt.

Zählt das Kalenderjahr der Zahlung. Die Erklärung folgt der allgemeinen Frist Ihrer Einkommensteuer. Ein bundesweiter Stichtag „bis zum 31. März beim Finanzamt abgeben, sonst verfällt der Bonus“ steht im Gesetz so nicht. Maßgeblich bleibt die Abgabefrist der Erklärung, nicht diese Seite.

Typische Fehler

Quellen

Handwerknah vermittelt keine Aufträge. Sie kontaktieren den Betrieb direkt und vergleichen die Angebote selbst. Listen nach Gewerk: Dach München · Heizung Berlin · Elektro Hamburg · Maler Köln · Dach Frankfurt.

Häufige Fragen

Wie viel Steuerbonus gibt es für Handwerker?

20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Haushalt und Jahr. Material zählt nicht. Das ist der Abzug von der Einkommensteuer, kein Zuschuss aufs Konto.

Zählt die Barzahlung?

Nein. § 35a Abs. 5 Satz 3 verlangt die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Bar, auch als Anzahlung, erkennt die Verwaltung nicht an.

Kann ich das parallel zur KfW 458 nutzen?

Nicht auf dieselben Kosten. Absatz 3 Satz 2 nimmt öffentlich geförderte Maßnahmen mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen aus. Den Heizungstausch zuerst unter BEG Förderung beantragen lesen.

Gilt das auch für Mieter?

Ja, wenn Sie die Rechnung selbst tragen. Läuft die Arbeit über den Vermieter, brauchen Sie die Bescheinigung mit Ihrem Anteil. Werbungskosten des Vermieters sind dieser Abzug nicht.

Redaktion: Handwerknah · Überblick zur Förderung, keine Rechts- oder Steuerberatung.