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Heizung tauschen Pflicht 2026
Dass Sie nicht tauschen müssen, heißt nicht, dass ein Tausch sinnlos ist. BEG-Zuschüsse und der CO₂-Preis ändern die Rechnung. Ob und wann Sie fördern können, steht in den Fördertexten – nicht in diesem Überblick zur Pflicht.
Was seit 29.07.2026 bundesweit gilt
Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz in der bisherigen Form. Für die Frage „Muss ich rausnehmen?“ zählen vor allem diese öffentlichen Punkte:
| Thema | Stand nach GModG (Überblick) |
|---|---|
| Laufende Heizung | Weiterbetrieb erlaubt; kein bundesweiter Stichtag „alles raus“ |
| Reparatur | zulässig, solange die Anlage reparierbar ist |
| 30-Jahre-Regel (alte Konstanttemperaturkessel) | gestrichen; kein pauschaler Alterstausch mehr |
| 65 % erneuerbare Energien bei neuer Heizung | entfallen; Technikwahl offen (Wärmepumpe, Netz, Biomasse, Hybrid, auch Gas/Öl) |
| Neue Gas-/Öl-/Flüssiggasheizung im Bestand nach 29.07.2026 | Bio-Treppe nach § 43 GModG ab 01.01.2029 |
| Wärmeplan der Kommune | Planungs- und Förderinformation; löst allein keine 65-%-Einbaupflicht mehr aus |
| Anschluss- und Benutzungszwang | nur über Gemeindesatzung (Landesrecht); im Bestand selten, aber möglich |
Der Einstieg „Was tun bei Heizungsgesetz?“ steht unter Heizungsgesetz: Was tun. Diese Seite beantwortet nur die Pflichtfrage: Tauschen oder nicht?
Entscheidungstabelle: Ihre Lage
| Lage | Bundesweite Tauschpflicht? | Üblicher nächster Schritt |
|---|---|---|
| Heizung läuft, keine Satzung mit Anschlusszwang | Nein | warten / warten + Förderung prüfen / freiwillig tauschen |
| Heizung defekt, reparierbar | Nein (Reparatur ok) | reparieren lassen; Angebot und Lebensdauer vergleichen |
| Heizung irreparabel ausgefallen | Sie brauchen eine neue Anlage – aber ohne 65-%-Zwang | Technik wählen; bei fossilem Neueinbau Bio-Treppe ab 2029 beachten; Havarie-Übergang in § 43 Abs. 7 |
| Kommune hat Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen | Ja, im Rahmen der Satzung | Satzungsfristen lesen; oft Netzanschluss statt Einzelheizung |
| Wärmeplan zeigt künftiges Netzgebiet, noch kein Zwang | Nein | Plan lesen; vor großem Invest Anschlusszeitpunkt und BEG-Regeln prüfen |
Bio-Treppe: nur bei neuem fossilem Einbau
Wer nach dem 29.07.2026 in ein Bestandsgebäude eine Heizung mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas neu einbaut, muss ab den genannten Stichtagen einen Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, bestimmte Wasserstoffformen und Derivate) sicherstellen – oder anerkannte Alternativen nutzen (u. a. Solarthermie, Lüftung mit WRG, Hybrid nach den gesetzlichen Maßgaben).
| Ab | Mindestanteil (§ 43 Abs. 1 GModG) |
|---|---|
| 01.01.2029 | 10 % |
| 01.01.2030 | 15 % |
| 01.01.2035 | 30 % |
| 01.01.2040 | 60 % |
Die Bio-Treppe gilt nicht rückwirkend für alte Anlagen, die schon vor dem Stichtag liefen. Bei irreparablem Ausfall gibt es in § 43 Abs. 7 zeitlich begrenzte Übergänge (öffentlich: zwölf Monate in den dort genannten Konstellationen). Details und Nachweiswege stehen im Gesetzestext, nicht in diesem Überblick.
Was der Wärmeplan noch bedeutet
Der kommunale Wärmeplan sagt, wo die Stadt Wärmenetze, Wasserstoff oder dezentrale Lösungen erwartet. Er ist weiter wichtig für:
- Ihre Investitionsentscheidung (Stranded Asset vermeiden),
- BEG-Förderung: bei verbindlichem Anschlusszwang oder verbindlicher Anschlusszusage binnen drei Jahren fördert die Heizungsförderung oft nur noch den Netzanschluss, nicht die einzelne Wärmepumpe,
- Gespräche mit Installateur und Energieberatung.
Er ersetzt keine Satzung mit Anschlusszwang. Ohne Satzung bleibt die Technikwahl bundesweit offen – auch wenn der Plan „Wärmenetz“ farbig markiert.
Freiwillig tauschen: wann es trotzdem Sinn ergibt
| Grund | Worauf achten |
|---|---|
| Hoher Verbrauch / alte Therme | Heizlast rechnen lassen; Angebot ohne Last ist oft unbrauchbar |
| Förderung | KfW 458 Basis 30 % + Boni; zuerst beantragen; siehe Wärmepumpe Förderung |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | sinkt ab 2027 stufenweise; Zeitfenster auf kfw.de prüfen |
| CO₂-Preis und Brennstoff | Wirtschaftlichkeit über Jahre, nicht nur Einbaukosten |
| Komplettsanierung | KfW 261 zum Effizienzhaus; siehe KfW Förderung Sanierung |
Kostenorientierung: Heizung erneuern, Wärmepumpe Kosten.
Fünf Prüffragen vor dem Auftrag
- Läuft die Anlage noch, oder ist sie irreparabel?
- Gibt es eine Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang?
- Was sagt der veröffentlichte Wärmeplan zu meinem Gebiet?
- Will ich fossilen Neueinbau (dann Bio-Treppe ab 2029) oder Wärmepumpe / Netz / Hybrid?
- Soll BEG-Förderung mitlaufen – und in welcher Reihenfolge (Antrag vor festem Vertrag)?
Antragsschritte: BEG Förderung beantragen.
Häufige Missverständnisse
- „2026 muss jede Gasheizung raus.“ – Nein. Weiterbetrieb und Reparatur bleiben möglich.
- „Wärmeplan fertig = ich muss tauschen.“ – Nein, solange keine Satzung und keine andere Verpflichtung greift.
- „Gas einbauen ist verboten.“ – Nein bundesweit; ab 2029 gelten Bio-Anteile für neu eingebaute fossile Anlagen.
- „30 Jahre alt = Pflichttausch.“ – Die alte Regel ist gestrichen.
- „Keine Pflicht heißt keine Förderung.“ – Förderung läuft weiter über BEG / KfW / BAFA.
Quellen
- BMWSB: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- Gesetze im Internet: § 43 GModG (Bio-Treppe)
- KfW: Heizungsförderung
- Verbraucherzentrale
Sie rufen über die Karte selbst an. Wir vermitteln keine Anfragen. Sanitär & Heizung: München · Berlin · Hamburg · Köln · Frankfurt.
Häufige Fragen
Muss ich 2026 noch eine Wärmepumpe einbauen?
Nein als bundesweite Pflicht. Sie dürfen andere erlaubte Wege wählen. Ob Wärmepumpe wirtschaftlich und förderfähig ist, klären Sie getrennt.
Darf ich nach einem Totalausfall wieder Gas einbauen?
Nach öffentlicher Darstellung ja, technologieoffen – mit Bio-Treppe ab 2029 und den Übergängen in § 43 Abs. 7. Kommunaler Anschlusszwang und Landesrecht können enger sein.
Gilt die Pflicht auch für Mieter?
Den Einbau entscheidet der Eigentümer bzw. die WEG. Als Mieter können Sie diesen Text weitergeben; umbauen ohne Auftrag dürfen Sie nicht.
Ersetzt Handwerknah eine Rechtsberatung?
Nein. Wir fassen die öffentliche Darstellung zusammen. Bei Streit, Satzung oder Denkmalschutz brauchen Sie Fachberatung vor Ort.