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Heizung tauschen Pflicht 2026

Stand: 2026-09 · Seit 29.07.2026 heißt das frühere GEG / „Heizungsgesetz“ Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Maßgeblich sind der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, die Hinweise des BMWSB und – bei Anschlusszwang – die Satzung Ihrer Kommune. Das ist keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung müssen Sie bundesweit nicht ausbauen. Die frühere 30-Jahre-Austauschpflicht und die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Neueinbau sind gestrichen. Reparatur und Weiterbetrieb bleiben zulässig. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 die Bio-Treppe einhalten (10 % → später höher). Ein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärme kann trotzdem greifen – das steht in der Gemeindesatzung, nicht automatisch im Wärmeplan. Ob Tauschen sich lohnt (Kosten, CO₂, Förderung), ist eine andere Frage als die Pflicht.
Pflicht ≠ Förderung ≠ Wirtschaftlichkeit.

Dass Sie nicht tauschen müssen, heißt nicht, dass ein Tausch sinnlos ist. BEG-Zuschüsse und der CO₂-Preis ändern die Rechnung. Ob und wann Sie fördern können, steht in den Fördertexten – nicht in diesem Überblick zur Pflicht.

Was seit 29.07.2026 bundesweit gilt

Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz in der bisherigen Form. Für die Frage „Muss ich rausnehmen?“ zählen vor allem diese öffentlichen Punkte:

ThemaStand nach GModG (Überblick)
Laufende HeizungWeiterbetrieb erlaubt; kein bundesweiter Stichtag „alles raus“
Reparaturzulässig, solange die Anlage reparierbar ist
30-Jahre-Regel (alte Konstanttemperaturkessel)gestrichen; kein pauschaler Alterstausch mehr
65 % erneuerbare Energien bei neuer Heizungentfallen; Technikwahl offen (Wärmepumpe, Netz, Biomasse, Hybrid, auch Gas/Öl)
Neue Gas-/Öl-/Flüssiggasheizung im Bestand nach 29.07.2026Bio-Treppe nach § 43 GModG ab 01.01.2029
Wärmeplan der KommunePlanungs- und Förderinformation; löst allein keine 65-%-Einbaupflicht mehr aus
Anschluss- und Benutzungszwangnur über Gemeindesatzung (Landesrecht); im Bestand selten, aber möglich

Der Einstieg „Was tun bei Heizungsgesetz?“ steht unter Heizungsgesetz: Was tun. Diese Seite beantwortet nur die Pflichtfrage: Tauschen oder nicht?

Entscheidungstabelle: Ihre Lage

LageBundesweite Tauschpflicht?Üblicher nächster Schritt
Heizung läuft, keine Satzung mit AnschlusszwangNeinwarten / warten + Förderung prüfen / freiwillig tauschen
Heizung defekt, reparierbarNein (Reparatur ok)reparieren lassen; Angebot und Lebensdauer vergleichen
Heizung irreparabel ausgefallenSie brauchen eine neue Anlage – aber ohne 65-%-ZwangTechnik wählen; bei fossilem Neueinbau Bio-Treppe ab 2029 beachten; Havarie-Übergang in § 43 Abs. 7
Kommune hat Anschluss- und Benutzungszwang beschlossenJa, im Rahmen der SatzungSatzungsfristen lesen; oft Netzanschluss statt Einzelheizung
Wärmeplan zeigt künftiges Netzgebiet, noch kein ZwangNeinPlan lesen; vor großem Invest Anschlusszeitpunkt und BEG-Regeln prüfen

Bio-Treppe: nur bei neuem fossilem Einbau

Wer nach dem 29.07.2026 in ein Bestandsgebäude eine Heizung mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas neu einbaut, muss ab den genannten Stichtagen einen Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, bestimmte Wasserstoffformen und Derivate) sicherstellen – oder anerkannte Alternativen nutzen (u. a. Solarthermie, Lüftung mit WRG, Hybrid nach den gesetzlichen Maßgaben).

AbMindestanteil (§ 43 Abs. 1 GModG)
01.01.202910 %
01.01.203015 %
01.01.203530 %
01.01.204060 %

Die Bio-Treppe gilt nicht rückwirkend für alte Anlagen, die schon vor dem Stichtag liefen. Bei irreparablem Ausfall gibt es in § 43 Abs. 7 zeitlich begrenzte Übergänge (öffentlich: zwölf Monate in den dort genannten Konstellationen). Details und Nachweiswege stehen im Gesetzestext, nicht in diesem Überblick.

Was der Wärmeplan noch bedeutet

Der kommunale Wärmeplan sagt, wo die Stadt Wärmenetze, Wasserstoff oder dezentrale Lösungen erwartet. Er ist weiter wichtig für:

Er ersetzt keine Satzung mit Anschlusszwang. Ohne Satzung bleibt die Technikwahl bundesweit offen – auch wenn der Plan „Wärmenetz“ farbig markiert.

Freiwillig tauschen: wann es trotzdem Sinn ergibt

GrundWorauf achten
Hoher Verbrauch / alte ThermeHeizlast rechnen lassen; Angebot ohne Last ist oft unbrauchbar
FörderungKfW 458 Basis 30 % + Boni; zuerst beantragen; siehe Wärmepumpe Förderung
Klimageschwindigkeits-Bonussinkt ab 2027 stufenweise; Zeitfenster auf kfw.de prüfen
CO₂-Preis und BrennstoffWirtschaftlichkeit über Jahre, nicht nur Einbaukosten
KomplettsanierungKfW 261 zum Effizienzhaus; siehe KfW Förderung Sanierung

Kostenorientierung: Heizung erneuern, Wärmepumpe Kosten.

Fünf Prüffragen vor dem Auftrag

  1. Läuft die Anlage noch, oder ist sie irreparabel?
  2. Gibt es eine Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang?
  3. Was sagt der veröffentlichte Wärmeplan zu meinem Gebiet?
  4. Will ich fossilen Neueinbau (dann Bio-Treppe ab 2029) oder Wärmepumpe / Netz / Hybrid?
  5. Soll BEG-Förderung mitlaufen – und in welcher Reihenfolge (Antrag vor festem Vertrag)?

Antragsschritte: BEG Förderung beantragen.

Häufige Missverständnisse

Quellen

Sie rufen über die Karte selbst an. Wir vermitteln keine Anfragen. Sanitär & Heizung: München · Berlin · Hamburg · Köln · Frankfurt.

Häufige Fragen

Muss ich 2026 noch eine Wärmepumpe einbauen?

Nein als bundesweite Pflicht. Sie dürfen andere erlaubte Wege wählen. Ob Wärmepumpe wirtschaftlich und förderfähig ist, klären Sie getrennt.

Darf ich nach einem Totalausfall wieder Gas einbauen?

Nach öffentlicher Darstellung ja, technologieoffen – mit Bio-Treppe ab 2029 und den Übergängen in § 43 Abs. 7. Kommunaler Anschlusszwang und Landesrecht können enger sein.

Gilt die Pflicht auch für Mieter?

Den Einbau entscheidet der Eigentümer bzw. die WEG. Als Mieter können Sie diesen Text weitergeben; umbauen ohne Auftrag dürfen Sie nicht.

Ersetzt Handwerknah eine Rechtsberatung?

Nein. Wir fassen die öffentliche Darstellung zusammen. Bei Streit, Satzung oder Denkmalschutz brauchen Sie Fachberatung vor Ort.

Redaktion: Handwerknah · Überblick zur Tauschpflicht, keine Rechtsberatung.