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SchfHwG · KÜO · Pflicht · 2026

Schornsteinfeger Pflicht 2026

Stand: 2026-09 · Gültig seit 29.11.2008 (SchfHwG); die Aufteilung Bescheid und freie Kehrung gilt seit 01.01.2013. Ein Ablaufdatum nennt der Gesetzestext nicht. Letzte Änderung im Vollzitat: 23.07.2026. Maßgeblich sind SchfHwG und KÜO auf gesetze-im-internet.de. Das ist keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt. Pflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks oder Raums: Er muss Reinigung und Überprüfung kehrpflichtiger Anlagen fristgerecht veranlassen (§ 1 SchfHwG). Die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid macht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Die Kehrung im Bescheid darf ein anderer Betrieb ausführen, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle steht. Einen Bundeszuschuss auf die Kehrung gibt es nicht.
Pflicht, kein Zuschuss, keine Rechtsberatung.

Selbst fegen ersetzt das Formblatt nicht. Wer die Frist im Bescheid verstreichen lässt, riskiert Meldung an die Behörde, einen Zweitbescheid und die Ersatzvornahme auf eigene Kosten. Die Geldbuße für den Eigentümer, der nicht rechtzeitig veranlasst, kann bis zu 5.000 Euro betragen (§ 24 SchfHwG). Das ist der gesetzliche Rahmen, kein automatischer Betrag.

Wer muss veranlassen?

FrageGesetz (Überblick)
Wer ist adressiert?Eigentümer eines Grundstücks oder Raums, § 1 Abs. 1 SchfHwG. Erbbauberechtigte stehen gleich, § 6.
Mieter?Der Besitzer muss Zutritt gewähren, § 1 Abs. 3. Veranlassen muss der Eigentümer. Wer die Rechnung im Mietverhältnis trägt, steht im Vertrag, nicht in diesem Überblick.
WohnungseigentumGebühren für die hoheitlichen Arbeiten sind eine öffentliche Last. Gemeinschaft, oder der Wohnungseigentümer, wenn die Anlage Sondereigentum ist, § 20 Abs. 2. Der Verwalter nennt auf Anfrage Namen und Anschrift, § 19a.
Neue Anlage, Stilllegung, VerkaufUnverzüglich dem Bezirksschornsteinfeger mitteilen, § 1 Abs. 2. Eine stillgelegte Anlage fällt nur heraus, wenn die Anschlüsse dicht verschlossen sind und die Mitteilung erfolgt ist, § 1 Abs. 3 KÜO.

Was Pflicht ist – und was nicht

ArbeitWerFrist
FeuerstättenschauNur der bevollmächtigte BezirksschornsteinfegerZweimal in der siebenjährigen Bestellung. Frühestens drei, soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau, § 14 SchfHwG. Ankündigung spätestens fünf Werktage vorher, § 3 KÜO, sofern nicht verzichtet.
FeuerstättenbescheidDerselbe BezirksschornsteinfegerUnverzüglich nach der Schau. Er nennt Arbeiten, Anzahl im Kalenderjahr, Beginn und Ende, § 14a. Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Kehrung und Überprüfung laut BescheidEin in der Rolle eingetragener Schornsteinfegerbetrieb, auch ein anderer als der BezirkInnerhalb der Frist im Bescheid. Die Anzahl steht in Anlage 1 KÜO und wird im Bescheid festgesetzt, nicht pauschal für jedes Haus gleich.
Nachweis (Formblatt)Eigentümer, wenn nicht der zuständige Bezirksschornsteinfeger selbst gekehrt hatAbsenden spätestens 14 Tage nach der Arbeit. Zugang beim Bezirksschornsteinfeger spätestens 14 Tage nach Ablauf der Bescheidfrist, § 4.
MängelEigentümer weist die Behebung nachInnerhalb von sechs Wochen nach dem spätesten Termin im Bescheid, sonst Meldung an die Behörde, § 5.
Bundeszuschuss—Keiner für die Kehrung. Heizung tauschen ist ein anderer Text.

Anlage 1 KÜO staffelt nach Brennstoff und Nutzung. Ein ganzjährig genutzter Festbrennstoff-Ofen steht dort bei vier Kehrungen im Jahr, eine gelegentlich genutzte Feuerstätte bei einer, eine raumluftunabhängige Gasfeuerstätte bei einer Überprüfung in jedem zweiten Kalenderjahr. Treffen mehrere Pflichten zusammen, gilt die geringste Festsetzung; bei mehreren Feuerstätten an einem Zug die höchste Anzahl, § 1 Abs. 4 KÜO. Maßgeblich für Ihr Haus ist der Bescheid, nicht diese Zeile.

Wie viel Förderung gibt es?

Keine. KfW und BAFA fördern die Kehrung nicht. Die hoheitlichen Arbeiten (Schau, Bescheid, bestimmte Überprüfungen, Ersatzvornahme) sind Gebühren nach § 6 KÜO: Arbeitswerte aus Anlage 3 mal 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das ist der gesetzliche Arbeitswert, keine Pauschale fürs ganze Haus. Auf der Gesetzesseite ist für Hamburg eine Abweichung zum Arbeitswert vermerkt. Die freie Kehrung vereinbaren Sie mit dem Betrieb; das ist kein Gebührensatz und kein Zuschuss.

Ob Sie die Heizung tauschen müssen, steht unter Heizung tauschen Pflicht. Einen Zuschuss auf den Tausch, nicht auf den Schornsteinfeger, erklärt Wärmepumpe Förderung.

Was nicht gefördert und nicht selbst zu machen ist

Reihenfolge

  1. Feuerstättenbescheid lesen: welche Anlage, wie oft, welches Fristende.
  2. Feuerstättenschau nur beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Den wählen Sie nicht aus einer Betriebsliste.
  3. Kehrung und Überprüfung: Betrieb mit Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle. Das Schornsteinfegerregister führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, § 3 SchfHwG.
  4. Formblatt und Bescheinigung: der ausführende Betrieb füllt aus. Sie sorgen dafür, dass es beim Bezirksschornsteinfeger ankommt, wenn er nicht selbst gekehrt hat. Frist: 14 Tage.
  5. Mängel im Formblatt: Behebung innerhalb von sechs Wochen nach dem spätesten Termin nachweisen.
  6. Neue Feuerstätte, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Eigentumswechsel: unverzüglich mitteilen. Nach dem Abdichten von Fenstern oder Außentüren die Verbrennungsluft vom Bezirksschornsteinfeger prüfen lassen, § 1 Abs. 8 KÜO.

Kommt das Formblatt nicht binnen 14 Tagen nach Fristende an, meldet der Bezirksschornsteinfeger das der Behörde. Die kann einen Zweitbescheid erlassen und die Arbeit im Weg der Ersatzvornahme auf Ihre Kosten ausführen lassen, §§ 25 und 26 SchfHwG.

Fristen

Gültig seit 29.11.2008. Die Vorschriften zur Feuerstättenschau und zur freien Wahl des Betriebs für die Kehrung gelten seit 01.01.2013. Die KÜO gilt im Übrigen seit 01.01.2010. Ein Ablaufdatum nennt der Gesetzestext nicht. Die Frist, die Sie einhalten müssen, steht im Feuerstättenbescheid, nicht als bundesweiter Stichtag.

Typische Fehler

Quellen

Handwerknah vermittelt keine Aufträge. Sie kontaktieren den Betrieb direkt und vergleichen die Angebote selbst. Schornsteinfeger stehen nicht auf diesen Listen; den Bezirksschornsteinfeger bestellt die Behörde. Für die Heizung selbst: Sanitär & Heizung: München · Berlin · Hamburg · Köln · Frankfurt.

Häufige Fragen

Muss ich den Bezirksschornsteinfeger fürs Kehren nehmen?

Nein. Die Feuerstättenschau und der Bescheid bleiben bei ihm. Die Arbeiten im Bescheid darf jeder Betrieb ausführen, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle steht. Den Nachweis schicken Sie trotzdem an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, wenn er nicht selbst gekehrt hat.

Darf ich den Schornstein selbst fegen?

Das ersetzt die Pflicht nicht. Ausführen darf nur ein berechtigter Betrieb, § 2 SchfHwG. Ohne Formblatt gilt die Arbeit als nicht nachgewiesen.

Gibt es dafür KfW oder BAFA?

Nein. Die Kehrung ist eine Pflicht, kein Förderprogramm. Einen Zuschuss gibt es erst, wenn Sie die Heizung tauschen und die Bedingungen der Heizungsförderung erfüllen.

Die Frist im Bescheid ist um. Was jetzt?

Nicht abwarten. Beauftragen Sie einen eingetragenen Betrieb und liefern Sie das Formblatt. Sind die 14 Tage nach Fristende vorbei, kann die Behörde einen Zweitbescheid schicken und die Arbeit auf Ihre Kosten machen lassen.

Redaktion: Handwerknah · Überblick zur Förderung, keine Rechts- oder Steuerberatung.